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Kosten, wenn nach Widerspruch MB nichts weiter passiert

Verfasst: 23.02.2015, 09:41
von SSchall
Hallo,

wir haben jetzt schon wieder den Fall, dass wir für einen Mandanten Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben. Seit Monaten passiert nichts mehr. Wie geht das jetzt weiter? Wir können doch jetzt nicht die Akte jahrelang liegen lassen und wer muss was zahlen?

Re: Kosten, wenn nach Widerspruch MB nichts weiter passiert

Verfasst: 23.02.2015, 09:59
von jennjenn87
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, euer Mandant zahlt eure Kosten und die Gegenseite zahlt ihre Kosten....
Akte würde ich dann einfach ablegen und im Bedarfsfall kann sie ja reaktiviert werden

Re: Kosten, wenn nach Widerspruch MB nichts weiter passiert

Verfasst: 23.02.2015, 10:00
von Whoville
Hallo SSchall!
Der Antragsgegner kann auch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen, § 696 ZPO. Die Kosten für den Widerspruch muss euer Mandant zahlen.

Re: Kosten, wenn nach Widerspruch MB nichts weiter passiert

Verfasst: 23.02.2015, 10:01
von Tine Dea
Es besteht auch die Möglichkeit, dass euer Mandant die Gerichtskosten für das streitige Verfahren einzahlt. Dann wird der Antragsteller durch das Gericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen und steht somit zumindest ein wenig im Handlungszwang...

Re: Kosten, wenn nach Widerspruch MB nichts weiter passiert

Verfasst: 23.02.2015, 10:05
von jennjenn87
Was aber nicht immer ganz sinnvoll ist, außer man ist sich sicher, dass es ein MB ins Blaue hinein war, und kein Anspruch (mehr) besteht :-)

Re: Kosten, wenn nach Widerspruch MB nichts weiter passiert

Verfasst: 23.02.2015, 10:12
von Pepples
Tine Dea hat geschrieben:Es besteht auch die Möglichkeit, dass euer Mandant die Gerichtskosten für das streitige Verfahren einzahlt. Dann wird der Antragsteller durch das Gericht aufgefordert, den Anspruch zu begründen und steht somit zumindest ein wenig im Handlungszwang...
Das würde ich aber erst anraten, wenn die Forderung verjährt ist und man das einwenden kann. :pfeif