Anrechnung Geschäftsgebühr im Berufungsverfahren
Verfasst: 20.02.2015, 17:46
Hallöchen, ich habe die Lösung im Forum leider nicht gefunden und eröffne daher dieses Thema.
Wir haben Stufenklage eingereicht. Erste Stufe gewonnen. Gegner ging in Berufung. Berufung wurde verworfen wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist. Ich möchte jetzt Kostenfestsetzung beantragen. Gelesen habe ich schon mal, dass ich das jetzt nur für das Berufungsverfahren darf und hier die 1,1 VG Nr. 3201 nehmen kann. Wir haben uns nämlich nur bestellt.
Meine Frage: Muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen oder kann ich das auch erst nach der dritten Stufe für den - ich nenn ihn jetzt mal - "Haupt"-KFA machen?
lg Croata
Wir haben Stufenklage eingereicht. Erste Stufe gewonnen. Gegner ging in Berufung. Berufung wurde verworfen wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist. Ich möchte jetzt Kostenfestsetzung beantragen. Gelesen habe ich schon mal, dass ich das jetzt nur für das Berufungsverfahren darf und hier die 1,1 VG Nr. 3201 nehmen kann. Wir haben uns nämlich nur bestellt.
Meine Frage: Muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen oder kann ich das auch erst nach der dritten Stufe für den - ich nenn ihn jetzt mal - "Haupt"-KFA machen?
lg Croata