Hallo,
wir vertreten eine Hausverwaltung, die Betriebskostenabrechnungen für ein Objekt erstellt hat. Hiergegen haben 4 Mieter Widerspruch eingelegt.
Wir haben bei uns vier verschiedene Aktenvorgänge angelegt und die Mieter in separaten Schreiben angeschrieben.
Berechnet sich die Geschäftsgebühr jetzt nach 4 verschiedenen Angelegenheiten oder mache ich eine Abrechnung unter Zusammenrechnung der Streitwerte?
Liebe Grüße
Eine oder mehrere Angelegenheiten?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist
).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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- Sputnik85
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Also ich würde sagen vier Akten - vier verschiedene Angelegenheiten - vier Abrechnungen.
Ich würde jede Sache einzeln abrechnen.
Ich würde jede Sache einzeln abrechnen.
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Deans Schrei
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
- Tine Dea
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Ich würde auch sagen, dass es vier verschiedene Angelegenheiten sind, da sich der Anspruch eurer Mandanten gegen vier unterschiedliche Personen richtet...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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