Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maxipayne
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#1
18.02.2015, 13:26
Hallo ihr Lieben,
habe eine Frage bezüglich der Verfahrensgebühr. Wir haben einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt und dieser wurde zurückgewiesen. Da ensteht ja eine 1,3 Verfahrensgebühr. Wenn wir jetzt im Anschluss Klage einreichen, fällt die Verfahrensgebühr dann noch mal an oder wird diese angerechnet auf die Verfahrensgebühr für den Antrag auf einstweilige Verfügung?
Liebe Grüße
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niva
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#2
18.02.2015, 13:27
§ 17 Nr. 4 RVG
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
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maxipayne
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#3
18.02.2015, 13:31
also zwei Verfahrensgebühren, richtig?
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niva
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#4
18.02.2015, 13:32
ja
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maxipayne
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#5
18.02.2015, 13:33
ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe
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