Prüfung Erfolgsaussicht
Verfasst: 18.02.2015, 08:45
Guten Morgen. Ich brauche heute mal ganz ganz dringend eure Hilfe.
Wir haben Eheleute in einem Widerspruchsverfahren vor dem Landkreis vertreten. Nun erging der Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Der Mandant soll nun beraten werden, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Die 2100 Gebühr kann ich hier doch nicht abrechnen, da die Klage kein Rechtsmittel ist, richtig?
Aber kann man denn für die Prüfung was anderes abrechnen? Vielleicht Beratung gem. § 34 RVG?
Vielen Dank schon mal
Wir haben Eheleute in einem Widerspruchsverfahren vor dem Landkreis vertreten. Nun erging der Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Der Mandant soll nun beraten werden, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Die 2100 Gebühr kann ich hier doch nicht abrechnen, da die Klage kein Rechtsmittel ist, richtig?
Aber kann man denn für die Prüfung was anderes abrechnen? Vielleicht Beratung gem. § 34 RVG?
Vielen Dank schon mal