Hallöchen,
wir haben einen Mdt in einem Ermittlungsverfahren vertreten. Hatten bei der Polizei und bei der StA Akteneinsicht beantragt. Es erging in der Zwischenzeit ein 111 a StPO-Beschluss, wonach dem Mdt der Führerschein entzogen worden ist. Wir haben mit Erfolg sofortige Beschwerde eingelegt. Im Beschluss heißt es weiter "Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse."
Nun, meine ganz bescheidene Frage ist, kann ich ALLE Gebühren gegenüber der Staatskasse geltend machen?
Ich würde nämlich wie folgt abrechnen:
GG 4100
GG 4104
VG 4106
VG 4141
+ Auslagen + USt
Mein Motto ist ja, lieber zu viel abrechnen, als zu wenig Kürzen können sie ja immer und um die Sache nicht auszureizen, würde ich auch bei der Mittelgebühr bleiben.
Was meint Ihr? Ist die Rechnung so o.k.?
Herzlichen Dank vorab
Führerscheinentzug -sofortige Beschwerde -Kosten Staatskasse
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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