Hallo,
wir haben erstinstanzlich gewonnen, Gegner hat Berufung eingelegt ohne Einschränkung fristwahrend. Wir haben uns gemeldet und Abweisung der Berufung beantragt. Gegner hat dann Fristverlängerung für Berufung beantragt, weil Anwaltswechsel stattgefunden hat. Unser Mandant war hier wegen der Berufung und hat die umfangreiche Angelegenheit noch mal ausführlich mit Chef besprechen wollen. Nachdem Gegner, nachdem der neue Anwalt wohl Einsicht in die erstinstanzliche Akte genommen hatte, die Berufung zurückgenommen hat, habe ich eine 1,6-Verfahrensgebühr + Ausl. + MwSt. beantragt.
Rechtspfleger teilt nun mit, ich solle die Gebühr überprüfen, seines Erachtens ist nur eine 1,1-Gebühr entstanden. Ist das richtig?
Berufung - vorzeitige Beendigung?
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Ja, wenn Ihr die Abweisung der Berufung beantragt, bevor eine Berufungsbegründung vorliegt, gibt es nur eine reduzierte 1,1 VG.
Ausnahme: Nach Berufung und Antrag auf Berufungszurückweisung wird zunächst eine Berufungsbegründung eingereicht und die Berufung anschließend zurückgenommen. Dann führt der vor Einreichung der Berufungsbegründung gestellte Antrag auf Berufungszurückweisung nicht zu einer Reduzierung, selbst wenn der Berufungsbeklagte noch keine Stellungnahme zur Berufungsbegründung abgegeben hat.
Ausnahme: Nach Berufung und Antrag auf Berufungszurückweisung wird zunächst eine Berufungsbegründung eingereicht und die Berufung anschließend zurückgenommen. Dann führt der vor Einreichung der Berufungsbegründung gestellte Antrag auf Berufungszurückweisung nicht zu einer Reduzierung, selbst wenn der Berufungsbeklagte noch keine Stellungnahme zur Berufungsbegründung abgegeben hat.
- Frau Cindy
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Wenn noch keine Berufungsbegründung vorgelegen hat, sehe ich auch nur den Anfall einer 1,1 Verfahrensgebühr.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- Anahid
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Der Abweisungsantrag wurde nicht zu früh gestellt. Wie kommst Du denn darauf? Durch den Antrag habt Ihr gezeigt, dass Ihr für das Berufungsverfahren mandatiert seid und genau darum kannst Du jetzt ohne Probleme die 1,1-Gebühr festsetzen lassen.
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