Also ich bin neu hier und wollte mir direkt einen Rat bei Euch einholen.
Ich sitze ein wenig auf dem Schlauch bzgl. einer Abrechnung im einstweiligen Verfügungsverfahren.
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Sachverhalt: Im einstweil. Verf. wurde ein Vergleich geschlossen.
Abgerechnet habe ich wie folgt:
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
Jetzt hat der Gegner sich an den Vergleich nicht gehalten. Es wurde erneut ein Vergleich geschlossen im Termin.
Wie kann ich dieses Verfahren denn jetzt abrechnen? Ich meine, dass ich die Gebühren erneut bekomme. Bin mir aber überhaupt nicht sicher.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Für ne schnelle Antwort wäre ich echt dankbar.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)