Abrechnung einstw. Verfügungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lala86
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#1

17.02.2015, 09:36

Hallo erstmal!
Also ich bin neu hier und wollte mir direkt einen Rat bei Euch einholen.
Ich sitze ein wenig auf dem Schlauch bzgl. einer Abrechnung im einstweiligen Verfügungsverfahren. :-?
Sachverhalt: Im einstweil. Verf. wurde ein Vergleich geschlossen.
Abgerechnet habe ich wie folgt:
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

Jetzt hat der Gegner sich an den Vergleich nicht gehalten. Es wurde erneut ein Vergleich geschlossen im Termin.
Wie kann ich dieses Verfahren denn jetzt abrechnen? Ich meine, dass ich die Gebühren erneut bekomme. Bin mir aber überhaupt nicht sicher. :oops:
Für ne schnelle Antwort wäre ich echt dankbar.
:thx
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Liesel
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#2

17.02.2015, 09:48

Wieso sollten in EINEM Verfahren die Gebühren doppelt anfallen?
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Anahid
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#3

17.02.2015, 09:48

Dein Sachverhalt kann so nicht stimmen. Durch einen Vergleich ist ein Verfahren beendet. Kann es sein, dass der weitere Vergleich im Hauptsacheverfahren geschlossen wurde?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
lala86
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#4

17.02.2015, 09:56

Der Chef rückt die Akte nicht raus :/
Er kam nur um die Ecke mit dem Vermerk - ich war auch noch im Urlaub bis gestern - und sagte: "Ich habe ein einen Vergleich im einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossen. Der Gegner hat sich nicht dran gehalten und dann habe ich einen neuen Vergleich geschlossen. Welche Gebühren fallen an"
Er meint halt, dadurch das das Verfahren ja eigentl. durch Vergleich beendet wurde und erneut ein Vergleich geschlossen wurde, kann er die Gebühren zweimal abrechnen.
Ich steh selbst auf dem Schlauch. Sorry für den so komischen Sachverhalt.
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#5

17.02.2015, 10:11

Egal wie, es passt so nicht. Wie Liesel richtig schreibt, können die Gebühren in einem Verfahren nur einmal anfallen. Also entweder ist der erste Vergleich nicht richtig zustande gekommen oder aber der weitere Vergleich wurde im Hauptsacheverfahren geschlossen.

Wenn der Chef die Akte nicht rausrückt und das alles ist, was er Dir sagt, dann kannst Du ihn nur auf § 15 II RVG hinweisen.
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lala86
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#6

17.02.2015, 16:37

Chef hat mir endlich die Akte gegeben.
Hauptsacheverfahren war noch nicht anhängig :roll:
Hab die Abrechnung jetzt aber fertig.
Nochmal :thx ich dachte echt schon da gibt es was, was ich noch gar nicht kenne :angst
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