Hallo zusammen, normalerweise werde ich hier immer fündig, aber dieses mal irgendwie nicht so richtig.
Ich bräuchte mal Eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Wir legen für unseren Mandanten verspäteten Einspruch gegen VB ein. Anhängiges Verfahren vor AG 3 C 302(wir sind Beklagter). Gleichzeitig reichen wir eine Vollsteckungsabwehrklage gegen ZV-Auftrag aus obigen VB ein. Anhängiges Verfahren vor AG 3 C 341 (Unzulässigkeit ZV - wir sind Kläger)
Unser Antrag auf Verbindung beider Verfahren wird abgelehnt, da wir einmal Beklagter und einmal Kläger sind.
Es findet ein Termin im Verfahren 3 C 341 statt mit einem Vergleich mit folgendem Inhalt:
1. Beklagter verpflichtet sich, an die Klägerin € .... nebst Zinsen usw.
2. Hiermit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund abgegolten. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass aus VB nicht mehr vollstreckt werden kann.
3. Beklagter trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Zwischen den Parteien besteht Einigung, dass Verfahren 3 C 302 mit Vergleich auch erledigt ist. Diesen des Verfahren 3 C 302 werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwert:
1. Streitwert im vorliegenden Verfahren 3 C 341 wird auf € 2.161,44 zuzügl. einem Vergleichsmehrwert von € 412,19 ( Nebenkosten, halbe Miete, GVZ-Kosten) festgesetzt.
2. Streitwert im Verfahren 3 C 302 wird auf € 2.161,44 festgesetzt.
Verfahren 3 C 341 ist mir klar wie es abgerechnete wird mit dem Vergleichsmehrwert.
Meine Frage: Was kann ich für das Verfahren 3 C 302 abrechnen?
2. Verfahren ? Einspruch VB und Vollstreckungsabwehrklage
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