Terminsgebühr Auskunftsanspruch Unterhalt
Verfasst: 11.02.2015, 10:46
Hey,
wir haben einen Stufenantrag bezüglich Auskunft Einkommen/Vermögen und sodann Zahlung entsprechenden Unterhalt rückwirkend. Unserem Mandanten wurde vollumfänglich VKH bewilligt.
Nach Klageeinreichung hat der Gegner endlich die Auskunft erteilt und es hat sich ergeben, dass dieser 420,00 EUR Unterhalt im Monat zahlen muss. Nach einigem schriftlichen und telefonischen Hin und Her wurde jetzt vor Gericht ein Vergleich wegen des aktuellen Kindesunterhalts und der Zahlung des rückständigen Unterhalts protokolliert.
Ich habe daraufhin an die Staatskasse die VG, TG und EG abgerechnet. Jetzt erhielt ich eine Mitteilung vom Gericht, dass uns keine TG zusteht. Ich mache noch nicht wirklich lange jetzt Familienrecht. Aber irgendwie kommt mir das spanisch vor.
wir haben einen Stufenantrag bezüglich Auskunft Einkommen/Vermögen und sodann Zahlung entsprechenden Unterhalt rückwirkend. Unserem Mandanten wurde vollumfänglich VKH bewilligt.
Nach Klageeinreichung hat der Gegner endlich die Auskunft erteilt und es hat sich ergeben, dass dieser 420,00 EUR Unterhalt im Monat zahlen muss. Nach einigem schriftlichen und telefonischen Hin und Her wurde jetzt vor Gericht ein Vergleich wegen des aktuellen Kindesunterhalts und der Zahlung des rückständigen Unterhalts protokolliert.
Ich habe daraufhin an die Staatskasse die VG, TG und EG abgerechnet. Jetzt erhielt ich eine Mitteilung vom Gericht, dass uns keine TG zusteht. Ich mache noch nicht wirklich lange jetzt Familienrecht. Aber irgendwie kommt mir das spanisch vor.