SW im Versteigerungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

11.02.2015, 09:04

Hey guten morgen steh grad auf dem Schlauch.
Hatte bisher immer nur Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft, wo ich dann die Hälfte des Grundstückswertes als SW angesetzt hab, jetzt hab ich folgende Sache.


Unsere Mandanten sind Eheleute und Schuldner. Es wurde ein Versteigerungsverfahren eingeleitet. Wert vom Haus beträgt 110.000 €.

was nehm ich denn jetzt als SW? die 110.000 € und eine 0,4 VG + Erhöhung wegen 2 AG also 0,7 VG.
denk ich da richtig?

Fand das irgendwie logisch, wenn ich mir so den § 26 RVG anschaue, aber vielleicht ist meine Logik auch total unlogisch :)

lg Tine
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Tine Dea
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#2

11.02.2015, 09:28

Guten Morgen :wink1

Wen vertretet ihr denn?
Als Vertreter des Gläubigers, der die Zwangsversteigerung betreibt ist euer Streitwert nur eure Forderung. § 26 Abs. 1 RVG
Als Vertreter für den Schuldner der Wert der zu versteigernden Sache. § 26 Abs 2 RVG
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#3

11.02.2015, 10:14

wir vertreten die schuldner
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#4

11.02.2015, 10:28

Na dann ist dein Denkansatz auch richtig ;)
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tine001
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#5

11.02.2015, 10:42

prima,

ich danke dir
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