Moin moin!
Ich hätte mal eine Frage an unsere RVG-Spezies, die noch im Dienst sind (bin leider zu lange raus):
Wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet?
Wenn ja, wie läuft es, wenn meine Rechtschutzversicherung nur den gerichtlichen Teil übernimmt, muss sie dann die volle Verfahrensgebühr übernehmen, oder bekommt sie die Geschäftsgebühr angerechnet?
Hintergrund ist der, dass mein Anwalt im sozialrechtlichen Verfahren zunächst außergerichtlich tätig war und ich die volle Geschäftsgebühr bereits beglichen habe, da meine Rechtsschutz-Versicherung nur gerichtliche Verfahren im Sozialrecht zahlt. Jetzt hat er den gerichtlichen Teil mit der Versicherung abgerechnet, ich soll aber noch meine 150 € Selbstbeteiligung zahlen, die mit der hälftigen Geschäftsgebühr jedoch bereits abgegolten wären.
Kann mir da jemand helfen, ich bin leider seit 5 Jahren nicht mehr in diesem Beruf tätig und habe null Ahnung von den aktuellen Richtlinien.
Ganz lieben Dank im Voraus.
mino
Anrechnung Geschäftsgebühr Sozialrecht
- Liesel
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Hm...könnte Rechtsberatung sein. Hab es vorsorglich erstmal gemeldet. Mal sehen, was die Mods dazu sagen.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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