Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Annabella
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#1
10.02.2015, 10:21
Hallo ihr Lieben,
könnt ihr mit bitte helfen, stehe auf dem Schlauch.
Wir sitzen in Berlin und vertreten unseren Mandanten, welcher auch dort ortsansässig ist.
Das Verfahren wurde allerdings in einer anderen Stadt geführt, da der Schuldner nicht in Berlin wohnt.
Wenn ich jetzt den KFA mache, würde ich gern die Reisekosten geltend machen. Ist da iO oder wird das Gericht was zu meckern haben.
LG udn
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
schon einmal im Vorraus
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Liesel
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#2
10.02.2015, 10:31
Reisekosten vom Wohnort des Mandanten bis zum Gerichtsort sind immer erstattungsfähig.
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#3
10.02.2015, 10:41
wo steht das genau? vielleicht kommentar
danke
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Liesel
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#4
10.02.2015, 10:45
BGH 16.10.02, VIII ZB 30/02
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