Wer bekommt die Zinsen aus KFB?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

09.02.2015, 11:56

Hallo ans Forum,

heute mal von mir eine Frage für Fortgeschrittene (glaube ich ...)

Wir haben KFB gestellt für zwei Instanzen.

Nach Einreichung des Antrags zahlt Mdt. beide Rechnungen komplett, die Rechtschutz zahlt teilweise.

Mein Chef fragt nun: Wer bekommt die Zinsen? Laut einem Aufsatz von Schneider wir zumindest nicht. Aber die Frage ist nun: RS oder Mdt?

Hat jemand hier zufällig einen Tipp für einen Aufsatz, wo ich das nachlesen kann?

Sveta
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#2

09.02.2015, 12:17

Jeder die Zinsen, die auf den von ihm gezahlten Betrag entfallen.
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Sveta

#3

09.02.2015, 13:29

Also, beide haben ja die Rechnungen bezahlt. Wir haben das Geld also doppelt.
Verstehe ich die Antwort richtig, dass also die RS die Zinsen erhält, da sie eintrittspflichtig ist?
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#4

09.02.2015, 14:18

:schock Und wieso hat ihr das doppelte Geld dann noch? Das hätte in dem Moment an den Mandanten zurückgemusst, als die RS das ausgeglichen hat.
Du hast geschrieben, dass die RS nur teilweise gezahlt hat. Also kriegt sie auch nur die Zinsen auf den Teil, den sie gezahlt hat bzw. für den sie Deckungszusage erteilt hat.
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#5

09.02.2015, 17:52

Wir haben KFB gestellt für zwei Instanzen.

Nach Einreichung des Antrags zahlt Mdt. beide Rechnungen komplett, die Rechtschutz zahlt teilweise.

Mein Chef fragt nun: Wer bekommt die Zinsen? Laut einem Aufsatz von Schneider wir zumindest nicht. Aber die Frage ist nun: RS oder Mdt?
Meine erste Frage wäre hier gewesen, gegen wen der KFA gestellt wurde? 11 RVG? Dann verhält sich das mit den Zinsen etwas anders.
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