Vergleich v.Gegner angefochten,neuer Wert,neues verf.?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
DieFreundlichenTippsen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 15.08.2008, 08:46
Beruf: ReFa
Wohnort: Paderborn

#1

08.02.2015, 22:23

Folgendes : wir haben klage eingereicht Streitwert 4000€, Termin hat stattgefunden und vergleich wurd geschlossen. KFA würde gestellt. Einige Wochen später wurd Vergleich vom Gegner angefochten, es fand ein neuer Gerichtstermin statt , sodann erging urteil dass Vergleich bestehen bleibt und die kosten des Verfahrens der Gegner trägt. Neuer Wert über 11000€ wurd festgesetzt. Das Aktenzeichen ist gleich geblieben . Kann ich jetzt nochmal wie für ein neues Verfahren(Anfechtung) die 1,3 und 1,2 gebühren nach dem neuen Wert festsetzen lassen ?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

09.02.2015, 09:49

Neue Gebühren gibt es nur, wenn die Frist nach §15 Abs.2 abgelaufen ist. Du kannst allerdings jetzt nach dem höheren Wert abrechnen, unter Anrechnung der bereits berechneten Vergütung.
DieFreundlichenTippsen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 387
Registriert: 15.08.2008, 08:46
Beruf: ReFa
Wohnort: Paderborn

#3

09.02.2015, 13:24

Danke für die schnelle Antwort. Dann rechne ich jetzt die 1,3 und 1,2 nach dem neuen Wert ab. Und weißt du auch, wie es mit der Eingiungsgebühr aussieht vom Vergleich, der vorher abgeschlossen wurde? Welchen Wert setzte ich dafür an?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

09.02.2015, 13:47

Natürlich nur der Wert, über den der Vergleich geschlossen wurde. Die neue Wertfestsetzung bezieht sich doch nicht auf das abgeschlossene Verfahren, nehme ich an?
Antworten