Vergleich widerrufen; Einspruch gegen VU - Wie abrechnen?
Verfasst: 08.02.2015, 10:36
Guten Morgen ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich muss morgen endlich eine Abrechnung fertig machen und bin mir so unsicher, da ich erst seit 3 Wochen dort arbeite. Könnt ihr mir helfen?
Wir waren erst außergerichtlich tätig und haben dann Klage eingereicht. Es fand ein Termin statt, wo ein Vergleich (mit Bekl. 2) geschlossen wurde.
Der Vergleich wurde später widerrufen.
Gegen Bekl. 1 erging ein VU.
Laut Teil- u. Versäumnisschlussurteil wird der Streitwert auf 24.276, 37 € festgesetzt.
Wir legten Berufung ein.
Bekl. 1 legte Einspruch gegen VU ein.
Im Berufungsverfahren fand ein Termin statt und es wurde erneut ein Vergleich geschlossen. "Streitwert 13.424,35 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt um 11.352,02 (Diff. zwischen Berufungswert und Streitwert des arb.-gerichtl. Teil- und Versäumnisschlussurteils, Zeugnisregelung)".
Urteil: Berufung zurückgewiesen
Daraufhin erhielten wir den Hinweis, dass das Einspruchsverfahren noch nicht beendet sei. Sodann erfolgte das Urteil: VU wird teils aufrecht erhalten und teils aufgehoben. Streitgegenstand: 9.807,01 €
Nun habe ich so viele Streitwerte, dass ich nicht mehr weiß, wann ich welchen nehme. Und welche Gebühren wann anfallen. Kann mir jemand helfen, welche Gebühren zu welchem Streitwert angefallen sind?
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Ich muss morgen endlich eine Abrechnung fertig machen und bin mir so unsicher, da ich erst seit 3 Wochen dort arbeite. Könnt ihr mir helfen?
Wir waren erst außergerichtlich tätig und haben dann Klage eingereicht. Es fand ein Termin statt, wo ein Vergleich (mit Bekl. 2) geschlossen wurde.
Der Vergleich wurde später widerrufen.
Gegen Bekl. 1 erging ein VU.
Laut Teil- u. Versäumnisschlussurteil wird der Streitwert auf 24.276, 37 € festgesetzt.
Wir legten Berufung ein.
Bekl. 1 legte Einspruch gegen VU ein.
Im Berufungsverfahren fand ein Termin statt und es wurde erneut ein Vergleich geschlossen. "Streitwert 13.424,35 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt um 11.352,02 (Diff. zwischen Berufungswert und Streitwert des arb.-gerichtl. Teil- und Versäumnisschlussurteils, Zeugnisregelung)".
Urteil: Berufung zurückgewiesen
Daraufhin erhielten wir den Hinweis, dass das Einspruchsverfahren noch nicht beendet sei. Sodann erfolgte das Urteil: VU wird teils aufrecht erhalten und teils aufgehoben. Streitgegenstand: 9.807,01 €
Nun habe ich so viele Streitwerte, dass ich nicht mehr weiß, wann ich welchen nehme. Und welche Gebühren wann anfallen. Kann mir jemand helfen, welche Gebühren zu welchem Streitwert angefallen sind?