Hallo,
ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:
Wir haben eine Stufenklage auf Auskunft und anschließende Bezifferung des Kindesunterhalts eingereicht. Auf der 1. Stufe wurde ein Versäumnisbeschluss erlassen. Nachdem der Gegner trotz Ordnungsgeldes die Auskunft nicht erteilte, haben wird 100% des Mindestunterhalts sowie Unterhaltsrückstände auf der 2. Stufe eingefordert. Auch auf dieser Stufe wurde ein Versäumnisurteil erlassen.
Meine Frage ist, welche Terminsgebühr ich nun abrechnen kann: 1,2 - Gebühr nach Nr. 3104 VV oder nur eine reduzierte 0,5 Gebühr nach Nr. 3105 VV ?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
aber
Terminsgebühr bei zwei Versäumnisbeschlüssen bei Stufenklage
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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