Hallo,
Habe ein Problem im Verwaltungsverfahren, ist nicht gerade mein Steckenpferd.
Wir haben erfolgreich gegenüber dem Jobcenter 5 Anträge (verschiedene Zeiten 5 Bescheide)gestellt mit ausführlicher Begründung, die Bescheide aufzuheben. Tatsächlich sind daraufhin die Bescheide aufgehoben worden.
Was ist mit den Kosten? Muss von uns aus der Antrag beim Jobcenter gestellt werden, dass die Hinzuziehung eines Ra notwendig war? Kann die Gebühr gem Nr 2303 5mal in Ansatz gebracht werden?
Vielleicht weiß jemand was zu tun ist.
Vielen Dank schon jetzt
Verwaltungsverfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Das ist Sozialrecht, kein Verwaltungsrecht.
Wenn die Bescheide rechtskräftig waren, dann kann nur ein Antrag nach 44 SGB X gestellt worden sein. Eine Kostenerstattung bekommst du in dem Verfahren nicht.
Wenn die Bescheide rechtskräftig waren, dann kann nur ein Antrag nach 44 SGB X gestellt worden sein. Eine Kostenerstattung bekommst du in dem Verfahren nicht.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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