Anrechnung/gleiche Angelegenheit trotz großem Zeitabstand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Dukatesse
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#1

29.01.2015, 11:15

Hallo,

wir haben hier einen Fall, in welchem das selbständige Beweisverfahren bereits im Frühjahr 2010 abgeschlossen war. Dann tat sich lange nichts mehr, wir hatten die Akte schon längst abgelegt. Nun kam zu Beginn dieses Jahres die Klage in dieser Sache rein.

Meine Frage: Ich meine, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass sich ein großer zeitlicher Abstand zwischen zwei Tätigkeiten gebührenmäßig positiv auswirkt, weiß aber nicht mehr, ob das dann als eigene Angelegenheit gilt oder ob keine Anrechnung vorzunehmen ist. Die Frage stellt sich ja nicht nur bei SB/Klage, sondern z.B. auch bei vorgerichtlich/Verfahren.

Ich kann dazu allerdings nichts finden. Bin ich da im Irrtum oder weiß da jemand bescheid?

Vielen Dank schon mal.
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niva
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#2

29.01.2015, 11:20

§ 15 V 2 RVG
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