Abrechnung außergerichtliche Mediation

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
hummelgunde20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 13.12.2012, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

27.01.2015, 14:32

Hallo,

wie rechnet man ein Mediationsverfahren ab????

Unser Mandant war bei einer Mediation in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Mein Chef vertritt ihn, ist aber nicht Mediator. Als Gegenstandswert soll ich drei Bruttomonatsgehälter nehmen.

Ich habe keinen blassen Schimmer, wie man so was abrechnet. Eine 1,3 GG? Ändert sich was an der Abrechnung, wenn die Mediation scheitert? Bis jetzt ist mein Chef nur außergerichtlich tätig.

Sag schon mal :thx
Benutzeravatar
Andy66
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 356
Registriert: 11.03.2013, 08:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advolux

#2

27.01.2015, 16:37

Nach meiner Meinung trifft § 34 RVG nur zu, wenn der RA als Mediator tätig ist. Das ist hier nicht der Fall, also ist es eine normale außergerichtliche Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG, die Höhe des Gebührensatzes bemisst sich an Umfang und Schwierigkeit. Eine Mediation ist im Prinzip nichts anderes als ein außergerichtlicher Einigungsversuch. Wenn der Versuch scheitert und man ins gerichtliche Verfahren übergeht, muß ggf. die Anrechnung gem. Anm. 3 Nr. 4 VV RVG und § 15 a RVG vorgenommen werden.

Ob man von der Gegenseite die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit verlangen kann, hängt davon ab, ob ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch (Verzug, Verschulden) vorliegt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
Antworten