Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1
20.01.2015, 15:19
Hallo,
wir haben in unserer Angelegenheit Beschwerde gegen eine Eintragung im Handelsregister eingelegt.
Was kann man denn hier abrechnen und aus welchem Streitwert? Eine 3500VV RVG aus dem Auffangstreitwert? Oder was kann man hier zugrunde legen?
Vielen Dank vorab!
LG
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LuisaJL
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#2
10.02.2015, 17:00
Kann keiner helfen?