Terminswahrnehmung durch angestellten Assessor

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BaumN
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#1

19.01.2015, 12:14

Hallo zusammen,

habe eine ganz blöde Frage:
Für die Gegenseite trat im Termin vor dem Amtsgericht nur ein angestellter Assessor (kein Referendar! Volljurist ohne RA-Zulassung) für den PBV RA auf. Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen. Kann der gegn. RA überhaupt Terminsgebühr, Einigungsgebühr und Fahrtkosten geltend machen? Mir ist so, als hätte es damals zu BRAGO-Zeiten immer geheißen, dass theoretisch die Bürovorsteherin beim AG auch den Termin wahrnehmen kann, dann aber eben keine Terminsgebühr entstehen würde. Der angestellte Assessor kann ja beim AG auftreten, da kein Anwaltszwang. Aber kann er Gebühren nach RECHTSANWALTSvergütungsgesetz für die Kanzlei einspielen? Er ist doch kein RA. Ich würde das verneinen. Und zwar sowohl für Terminsgebühr als auch für Einigungsgebühr (da hat der RA ja nicht mitgewirkt). Ebenso für die Fahrtkosten.

Wäre lieb, wenn mir jemand schnell helfen könnte. Lieben Dank vorab!
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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BaumN
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#3

19.01.2015, 13:02

:thx

Auch wenn mir im Interesse unserer Mandantin eine andere Anwort lieber gewesen wäre.... ;) Ich hätte zu gern gegen die Gebühren gemotzt... :motz
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