Kostenfestese.verf. aussetzen weil Sache zum BGH

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70-Düsseldorf
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#1

14.01.2015, 15:03

Hallo,

ich brauch einmal Hilfe.

Wir haben zwei Instanzen (LG und OLG) durchgefochten und haben jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingereicht. Dort geht es also weiter. Jetzt haben wir einen KFAntrag vom GG bekommen, natürlich für beide Instanzen.

Jetzt meine Frage:

Kann ich beantragen das Kostenfestsetzungsverfahren aussetzen zu lassen bis der BGH entschieden hat? Generell oder gilt das nicht bei einer Nichtzulassungsbeschwerde?

Vielen Dank schon jetzt!
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Anahid
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#2

14.01.2015, 17:27

Die Gegenseite muss einer Aussetzung eh zustimmen. Von daher würde ich das einfach probieren.
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Kanzleihund
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#3

14.01.2015, 17:42

Ich glaube, dass ist alles reine Theorie. Der Bundesgerichtshof fordert die Akten an und weg sind sie. Ich kenne keinen Rechtspfleger, welcher ohne eine Akte (die sich dann beim Bundesgerichtshof befindet) irgendwelche Kosten festsetzt.
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#4

14.01.2015, 17:51

Eben. Das kommt auf den Sachbearbeiter an. Bei uns existiert sogar eine interne Hausverfügung, dass die Akten an das Obergericht abzugeben sind, wenn das KFV nicht innerhalb von 3 Tagen erledigt werden kann. Ich teile den Parteien von mir aus mit, dass sich die Akten beim (hier:) BGH befinden und das KFV nach deren Rückkehr fortgesetzt wird. Väddisch.
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#5

15.01.2015, 08:10

Danke, habe ich jetzt auch so gemacht!
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jojo
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#6

15.01.2015, 08:40

Ich schick die Dinger immer noch zusätzlich an die Gegenseite raus mit dem Hinweis, dat die Verzinsung ab Antragseingang läuft.

Da kann die dann auch ohne KFB zahlen wenn sie mag und ich habe keinen Regress wegen der Zinsen.
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#7

15.01.2015, 11:28

Yes, die Anhörung erfolgt bei mir auch ohne Akte. Dann kan die Gegenseite selbst entscheiden, ob sie zahlen will oder nicht.
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