Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe:
Klage wurde eingreicht mit PKH-Antrag (nur in den Geschäftsgang nehmen, wenn PKH bewilligt wurde). Im laufenden PKH-Verfahren zahlt die Gegenseite den kompletten Klagebetrag. Wie ist das mit den Kosten für die Klage? Können diese trotzdem festgesetz werden? Klage war ja fertig, nur PKH noch nicht bewilligt und damit die Klage noch nicht im Geschäftsgang.
Vielen Dank für eure Hilfe
Astrid
Klage durch Zahlung erledigt im PKH-Verfahren
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Da gibts dann die 0,8 VG, Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG. Erledigung vor Klageeinreichung
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sehe ich nicht so.
1,0 nr. 3335 vv rvg
1,0 nr. 3335 vv rvg
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Da es ein bedingter Klageantrag war, war alles noch im PKH-Prüfungsverfahren. Dafür gibt es die 1,0 nach 3335 VV RVG. Im Bewilligungsverfahren findet keine Kostenerstattung statt.
@SH28111977: Bitte ergänze Dein Profil um die Berufsangabe. Die die Forenumstellung ist das verloren gegangen.
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O.O Stimmt, Pepples, das ist so ne Nummer, an die denkt man eher selten. Den Klammerzusatz in der SV-Schilderung hat mein Köpfchen wohl heute nicht aufnehmen können. =)
Sorry Astunz
Sorry Astunz
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Beruf müsste jetzt wieder drin sein