Verfahrensgebühr II. Instanz
Verfasst: 05.01.2015, 11:32
Hallo ihr Lieben,
ersteinmal ein frohes Neues!![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich würde gerne ein altes Thema wieder aufgreifen (alter Thread war http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=5179) Zum Thema auch noch fix hier BGH http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5674.php -der alte Thread ist ja doch etwas überholt.
Kurze Zusammenfassung: GG hat Berufung eingelegt, uns gebeten nix zu machen, da nur fristwahrend. Das Gericht hat GG darauf hingewiesen, dass Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und die können jetzt Stellung nehmen. Je nachdem werden wir wohl auch noch Stellung nehmen können, aber bis dato haben wir noch gar nichts eingereicht.
Berufungsbegründung kam übrigends ein Tag nach dem Beschluss v. Gericht.
Damals endete das Thema mit "1,1 Gebühr ist ok" aber ich bin mir jetzt nicht mehr so sicher und würde gerne hören, wie ihr das inzwischen in der Praxis macht.
Also nach <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>: RdNr. 80 ff: Nach diesen Randnummern gehört m.E. eigentlich alles bis jetzt für uns zur I. Instanz und wir dürften doch eigentlich gar nichts bekommen? Deswegen meine Frage:
Hatte jemand solche Fälle schon und hat dann trotzdem die 1,1 Gebühr durchbekommen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ersteinmal ein frohes Neues!
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Ich würde gerne ein altes Thema wieder aufgreifen (alter Thread war http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=5179) Zum Thema auch noch fix hier BGH http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5674.php -der alte Thread ist ja doch etwas überholt.
Kurze Zusammenfassung: GG hat Berufung eingelegt, uns gebeten nix zu machen, da nur fristwahrend. Das Gericht hat GG darauf hingewiesen, dass Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und die können jetzt Stellung nehmen. Je nachdem werden wir wohl auch noch Stellung nehmen können, aber bis dato haben wir noch gar nichts eingereicht.
Berufungsbegründung kam übrigends ein Tag nach dem Beschluss v. Gericht.
Damals endete das Thema mit "1,1 Gebühr ist ok" aber ich bin mir jetzt nicht mehr so sicher und würde gerne hören, wie ihr das inzwischen in der Praxis macht.
Also nach <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>: RdNr. 80 ff: Nach diesen Randnummern gehört m.E. eigentlich alles bis jetzt für uns zur I. Instanz und wir dürften doch eigentlich gar nichts bekommen? Deswegen meine Frage:
Hatte jemand solche Fälle schon und hat dann trotzdem die 1,1 Gebühr durchbekommen?
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