Abrechnung Arbeitsrecht ohne/mit Mehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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j-ay1986
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#1

29.12.2014, 09:01

Hallo, :wink2

ich habe da ein Problem bei einer Abrechnung im Arbeitsrecht. Ich habe leider hierzu nichts finden können und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich muss eine arbeitsrechtliche Sache nunmehr abrechnen. Das Gericht hat den Streitwert für das Verfahren mit € 5.000 und den SW für den Vergleich mit € 6.500 festgesetzt. Soweit wäre es für mich kein Problem wegen dem Mehrwert etc. Jedoch ist hier das Problem, dass nur über rechtshängige Ansprüche verhandelt wurde. Es ging hier von vornherein seit Klageeinreichung um alle Ansprüche die dann auch verglichen wurden. Das hatten wir auch dem Gericht mitgeteilt und um Festsetzung eines SW gebeten, was das Gericht jedoch nicht getan hat.

Wir wollen jetzt nicht noch Streitwertbeschwerde einlegen damit die Sache sich nicht unnötig in die Länge zieht.

Wie würdet ihr hier abrechnen?

Vielen lieben Dank schon mal.
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Pepples
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#2

29.12.2014, 10:51

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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j-ay1986
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#3

29.12.2014, 11:45

Erledigt :-)
Vielen Dank für den Hinweis, war schon etwas länger nicht mehr hier daher ist das wohl untergegangen bei mir.
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#4

29.12.2014, 11:45

Wenn 6.500 anhängig waren und darüber auch der Vergleich erfolgt ist, würde ich mal ganz gepflegt den anderen Streitwert ignorieren.
j-ay1986
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#5

29.12.2014, 12:53

Vielen lieben Dank für die Antwort.
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