Abrechnung Verkehrsunfallsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1

18.12.2014, 13:21

Hallo,

ich habe hier eine Sache wegen einem Verkehrsunfall. Da wir das nicht so oft machen bin ich mir bei einigen Sachen unsicher. Gegnerische HP-Versicherung ist die HUK.

Unsere Mandantin ist gefahren und die drei Kinder waren mit im Pkw. Ich soll den Betrag aus dem Kostenvoranschlag, die Unkostenpauschale sowie für die Kinder Schmerzensgeld fordern. Mir war so, als müsste ich wegen der Kinder getrennte Akten anlegen. Ist das richtig oder lasse ich das alles in einer Akte laufen? Außerdem weiß ich nicht, ob ich hier nur eine 1,3 Geschäftsgebühr oder mehr nehmen kann.

War letztens auf einem Seminar wo solche Sachen mit dran kamen wo auch Entscheidungen drin sind wegen höherer Geschäftsgebühr. Das Skript liegt aber leider zu Hause und die Sache soll heute raus :-(
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Tine Dea
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#2

18.12.2014, 13:30

Also ich (arbeite bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht) lege in so einem Fall immer getrennte Akten an und rechne dann auch gesondert ab. Hat bei mir bisher auch immer funktioniert ;) Das ist wohl aber umstritten. Ich hatte hier letztens einen Beitrag gelesen, wo einige meinten, das Schmerzensgeld und der Schadenersatz seien dann eine Angelegenheit und die Gegenstandswerte seien zu addieren.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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#3

18.12.2014, 15:11

Danke! :-)
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Andy66
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#4

18.12.2014, 17:26

Die Ansprüche laufen immer separat:

- der Sachschaden, Anspruchsteller ist der Eigentümer des Fahrzeugs
- Schmerzensgeld des/der Verletzten.

Schmerzensgeldansprüche sind immer höchstpersönlich. Das heißt, es sind immer eigene Angelegenheiten (Ausnahme: wenn der Eigentümer der Verletzte ist, dann ist es eine Sache, die Werte werden addiert und ggf. mehr als 1,3 Nr. 2300 abgerechnet). Ansonsten ist jeder Anspruch eine eigene Akte mit eigener Kostennote.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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#5

19.12.2014, 08:34

Vielen Dank für eure Hilfe!!
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