einstweilige Anordnung / Ordnungsgeldverfahren Familiensache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Britannia
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#1

17.12.2014, 14:41

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage zur Abrechnung bei Familiensachen:
Wir haben VKH für das Hauptsacheverfahren und das Vollstreckungsverfahren in der einstweiligen Anordnungssache bekommen:
Im Beschluss werden die Verfahrenswerte wie folgt festgesetzt:
einstweilige Anordnung Gewaltschutz 1.500 €
Ordnungsgeldverfahren 500 €

Muss ich die Werte zusammenrechnen und daraus die Gebühren berechnen oder sind das zwei einzelne Sachen die ich abrechnen kann?
Ich denke, dass es zwei Angelegenheiten sind. Habe leider von der Abrechnung im Familienrecht so gut wir gar keine Ahnung.

Vielen Dank schonmal.
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Liesel
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#2

17.12.2014, 14:44

Das sind zwei verschiedene Sachen.

Ordnungsgeld ist ZV.
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Britannia
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#3

18.12.2014, 09:03

Danke, für deine Antwort.

Also bei dem Ordnungsgeld eine 0,3 Gebühr gem. Nr. 3009 VV RVG?
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Liesel
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#4

18.12.2014, 09:39

Jep.
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#5

18.12.2014, 09:43

Guten Morgen,

hänge meine Frage mal hier hinten dran.
Wenn in FamS Ordungsgeld angedroht wird, weil Mitwirkung bei den Formularen für Versorgungsausgleich fehlt? Entsteht dann dadurch eine weitere Gebühr?
Britannia
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#6

18.12.2014, 09:46

Vielen, vielen Dank Liesel!!!
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