Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Vorzimmerkeule
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#1

05.12.2014, 22:04

Wieder eine Frage, die meine grauen Zellen beschäftigt.

Ich möchte einen Kostenfestsetzungsantrag stellen gemäß §§ 103 ff. .

Wir waren vorgerichtlich tätig, bevor wir das Klageverfahren betrieben haben. Die vorgerichtlich entstandenen Gebühren haben wir in voller Höhe als Nebenforderung in der Klage geltend gemacht.

Darf ich jetzt im KfA nur die 0,65 Gebühr gemäß 3100 anführen oder muss ich ne vollständige Abrechnung erstellen (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Anrechnung).

Vielen Dank für die Mühe!
Liebe Grüße, Manu
Jupp03/11

#2

05.12.2014, 22:54

Wer darauf antwortet, muss sich in Zukunft nicht mehr wundern.
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Vorzimmerkeule
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#3

05.12.2014, 23:11

Wie darf ich das verstehen?
Liebe Grüße, Manu
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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#4

06.12.2014, 12:53

Ich versuche mich mal mit einer Erklärung:

Das von Dir angesprochene Thema ist hier gefühlte 1000 mal behandelt worden. Das heißt, es wird in aller Regel der Smilie :suche bemüht, damit nicht alle Nase lang dasselbe Thema wiederholt und durchgekaut werden muss. Ich gehe mal davon aus, da Du erst kürzlich wieder ins Forum eingestiegen bist, ist das noch etwas ungewohnt. Jupp hat es aber - dafür verbürge ich mich - mit Sicherheit nicht böse gemeint.

Kompromiss: Sprich mich über pN an, was Dir noch unklar ist und wir klären das dann ausnahmsweise über pN ab. :wink:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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