Neues RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

04.12.2014, 10:30

Ja soll er doch meckern.

Und Du solltest Dir mal §15a anschauen, und zwar gründlich. Zusammen mit Deinem Chef.
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Tine Dea
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#12

04.12.2014, 10:32

Wichtig wäre mal zu klären, wen ihr vertretet.

Kläger oder Beklagten?

Und dann mal ganz in Ruhe den § 15 a RVG lesen...
Bu toil leam a dhol gu Alba
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Fensterbank
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#13

04.12.2014, 21:01

Huhu,

dass nach dem neuen RVG abgerechnet werden soll, ist falsch. Uns hat man in einem Seminar dazu eingeprügelt, dass alles vor dem 01.08.2013 nach der ALTEN Tabelle abgerechnet wird, die neue kommt erst in Streitigkeiten zum Einsatz, die nach dem 01.08.2013 entstanden. Wir haben zu der Zeit nämlich immer genau auf die KFA geachtet und einige hatten da schon versucht nach den neuen Tabellen abzurechnen, obwohl sie es hätten nach den alten tun müssen.

Meines Wissens nach kommt die Geschäftsgebühr erst in den KFA, wenn es auch beschlossen wurde, dass die Gegenseite die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, sofern ich das hier jetzt richtig verstanden habe. Dann kommt die Geschäftsgebühr doch gar nicht in den KFA, oder täusche ich mich jetzt völlig?
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Soenny
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#14

04.12.2014, 21:06

Und ich ändere mal die Überschrift, damit man auch erkennt, um was es geht und verschiebe es in den richtigen Bereich :mrgreen:
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niva
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#15

05.12.2014, 08:25

@Fensterbank: Die Geschäftsgebühr kommt absolut NIEMALS in den KFA!

und was dein Seminar angeht: in § 60 RVG steht ganz genau, wann neues und altes Recht gilt. und das steht definitiv "Auftrag".
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