Kostenausgleichsantrag mit oder ohne Umsatzsteuer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katta
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#1

02.12.2014, 11:12

Hallo,
wir vertreten den Beklagten. Der ist vorsteuerabzugsberechtigt.

Jetzt die Frage: Muss ich im Kostenausgleichsantrag die Umsatzsteuer angeben? Und dann darunter den Satz: Der Beklagte ist vorsteuerabzugsberechtigt oder widerspricht sich das ?
Die Quote ist gegen uns. Gegenseite hat schon KFA gestellt.

LG Katta
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
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Liesel
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#2

02.12.2014, 11:16

Es kann keine MwSt berechnet werden. Daß der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist im KfA anzugeben.
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Katta
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#3

02.12.2014, 11:22

:thx Liesel
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
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