Hallo,
wir vertreten den Beklagten. Der ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Jetzt die Frage: Muss ich im Kostenausgleichsantrag die Umsatzsteuer angeben? Und dann darunter den Satz: Der Beklagte ist vorsteuerabzugsberechtigt oder widerspricht sich das ?
Die Quote ist gegen uns. Gegenseite hat schon KFA gestellt.
LG Katta
Kostenausgleichsantrag mit oder ohne Umsatzsteuer
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es kann keine MwSt berechnet werden. Daß der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist im KfA anzugeben.
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(UNHEILIG)
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