Hallo zusammen,
ein Mandant hat einem unserer Anwälte einen ganzen Stapel RVG-Rechnungen, ausgestellt auf diverse seiner Firmen, zurückgeschickt. Er möchte gern alle gesplittet nach Jahren haben.
Beispiel: Berufungsverfahren vom 01.04.13 bis 28.10.14, vorher eine Rechnung, soll nun aufteilt werden auf zwei Rechnungen 01.04.13-31.12.13 und 01.01.14-28.10.14
Teilweise sind es Verfahren über 4 Jahre.. und es sind ca. 15 Rechnungen.
Habt ihr sowas schon mal gehabt und würdet ihr das machen?
Ich tendiere ja zu "auf keinen Fall", aber der Anwalt will das wohl machen. Ich bin auf der Suche nach guten Argumenten dagegen.
Fällt euch etwas ein oder habt ihr gar schriftliche Quellen? Ich bin natürlich auch auf der Suche, habe aber noch nicht wirklich was (schriftliches) gefunden.
Danke und LG
Steffi
RVG-Rechnung nach Jahren splitten
- koffeinkonsumentin
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 27.07.2006, 23:50
- Beruf: Refa
- Wohnort: Norden
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn es sich um Rechnungen nach RVG-Gebühren handelt, dann gibt es nichts zu splitten, da es auf die Fälligkeit der Gebühren ankommt. Und das steht in § 8 RVG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- koffeinkonsumentin
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 27.07.2006, 23:50
- Beruf: Refa
- Wohnort: Norden
Mal eine eigene Überlegung dazu.. Fällig wird die Vergütung ja erst, wenn der Auftrag erledigt ist, die Angelegenheit beendet ist, eine Kostenentscheidung ergangen ist, der Rechtszug beendet ist, oder das Verfahren länger als 3 Monate ruht.
Dann könnte man für das erste Jahr ja praktisch nur eine Vorschussrechnung ausstellen.. und für das nächste wieder. Trotzdem müsste am Ende eine Gesamtabrechnung - wieder über den gesamten Zeitraum - erfolgen.
Also aus logischen Gründen geht die jährliche Aufteilung m.E. nicht..
Dann könnte man für das erste Jahr ja praktisch nur eine Vorschussrechnung ausstellen.. und für das nächste wieder. Trotzdem müsste am Ende eine Gesamtabrechnung - wieder über den gesamten Zeitraum - erfolgen.
Also aus logischen Gründen geht die jährliche Aufteilung m.E. nicht..
- koffeinkonsumentin
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 79
- Registriert: 27.07.2006, 23:50
- Beruf: Refa
- Wohnort: Norden
Danke Anahid, mit Bestätigung fühlt man sich gleich sicherer