Hallo,
ich steh auf dem Schlauch.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben unsere Mandantin außergerichtlich über einen Streitwert von 5.771,77 € vertreten.
Eine Teilzahlung von 3.756,98 € ist seitens unserer Mandantschaft bezahlt worden. Dann hat die Gegenseite über den Restbetrag von 2.014,79 € das Mahnverfahren eingeleitet. Über dieses Forderung ist dann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden. Nun hab ich ein Problem mit der Kostennote.
Außergerichtlich 5.771,77€
1,6 VG 540,80€
Post 20€
Netto 560,80€
19% 106,55€
brutto 667,35€
Mahnverfahren, 2.014,97
0,5 VG 100,50€
- Anrechnung 0,75 -150,75€
Und da ist mein Problem. Der anzurechnende Betrag ist Höher als die Verfahrensgebühr. Wie würde das richtig lauten?
Danke
Gebühren - Außergericht -> Mahnverfahren -> Klage
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Kurt Tucholsky (1890-1935)
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Die Anrechnung erfolgt höchstens nach dem Satz nach dem zuvor die VG angefallen ist, also nur 0,5 abziehen.
Und wieso vorgerichtlich eine VG nach 1,6? Du meinst sicher eine Geschäftsgebühr. War die Sache so umfangreich, dass eine 1,6 gerechtfertigt ist?
Und wieso vorgerichtlich eine VG nach 1,6? Du meinst sicher eine Geschäftsgebühr. War die Sache so umfangreich, dass eine 1,6 gerechtfertigt ist?
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Mal ausgehend von einer 1,3 GG würde die Abrechnung lauten
1,3 GG
Auslagen
Ust
0,5 VG (Vertretung für den Antragsgegner)
-0,5 GG Vorb. 3 Abs. 4
Auslagen
USt
1,3 VG (streitiges Verfahren)
-0,15 GG Vorb. 3 Abs. 4
ggf. 1,2 TG
ggf. 1,0 EiG
Auslagen
USt
Nach Herrn Enders ist die GG auf jeden Fall zur Hälfte anzurechnen und wenn es im Mahnverfahren nicht geht, dann ist der "Rest" auf eine eventuell entstehende VG für das streitige Verfahren weiter anzurechnen...
1,3 GG
Auslagen
Ust
0,5 VG (Vertretung für den Antragsgegner)
-0,5 GG Vorb. 3 Abs. 4
Auslagen
USt
1,3 VG (streitiges Verfahren)
-0,15 GG Vorb. 3 Abs. 4
ggf. 1,2 TG
ggf. 1,0 EiG
Auslagen
USt
Nach Herrn Enders ist die GG auf jeden Fall zur Hälfte anzurechnen und wenn es im Mahnverfahren nicht geht, dann ist der "Rest" auf eine eventuell entstehende VG für das streitige Verfahren weiter anzurechnen...
Bu toil leam a dhol gu Alba
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Oh stimmt, eine 1,6 GG! Meine Chefin fand die Sache umfangreich und zeitaufwendig. Deswegen die 1,6 GG
Eine Frage noch zum streitigen Verfahren. Eine 0,15 wird angerechnet??
Eine Frage noch zum streitigen Verfahren. Eine 0,15 wird angerechnet??
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Das war das Beispiel mit 1,3 GG. Wenn du natürlich eine 1,6 GG nimmst, musst du mit 0,75 anrechnen. Dann würde im Mahnverfahren eine 0,5 angerechnet und im streitigen Verfahren 0,25 (Differenz zwischen 0,75 und 0,5)...
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Vielen lieben Dank Ihr habt mir sehr geholfen
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