Hallo!
Wir haben eine Ehescheidung.... Da uns das Gericht die Fahrtkosten (über 600 km) nicht zahlen möchte, wurde wir uns "anheim gestellt, deiner Entscheidung im schriftlichen Verfahren zuzustimmen". Es wäre ausreichend, wenn der Mandant allein zum Termin erscheint. Lediglich nur eine Anhörung. "Im Übrigen würde im schriftlichen Verfahren entschieden werden".
Mein Chef sagt mir, ich soll bei der Kostenrechnung eine Termingebühr berechnen. Habe dieses getan, aber das Gericht sagt nein. Jetzt soll ich Beschwerde dagegen einreichen mit Begründung, warum Terminsgebühr.
Bitte um Hilfe....
Termingebühr beim schriftliches Verfahren
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Nr. 3104 VV RVG Terminsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird,
Das dürfte ja eigentlich aussagekräftig genug für das Gericht sein....
(1) Die Gebühr entsteht auch, wenn
1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird,
Das dürfte ja eigentlich aussagekräftig genug für das Gericht sein....
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Es wurde aber nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es fand ja ein Termin statt, zu dem war der RA aber nicht anwesend. M.E. keine TG.
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Hat Dein Chef nicht durch Zufall mit der Gegenseite telefoniert...?!
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Unser Mandant wurde angehört beim Verhandlungstermin am 22.10.2014.
Protokoll dieser Verhandlung:
Es ergeht folgender Bechluss: Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Termin zur Verkündung am 10.11.2014
Ist eine Termingebühr nun gerechtfertigt? Ich bin Azubi und weiß nicht wirklich weiter. Ich soll die Beschwerde einreichen heute und Begründen, dass eine TG gerechtfertigt ist....
Protokoll dieser Verhandlung:
Es ergeht folgender Bechluss: Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Termin zur Verkündung am 10.11.2014
Ist eine Termingebühr nun gerechtfertigt? Ich bin Azubi und weiß nicht wirklich weiter. Ich soll die Beschwerde einreichen heute und Begründen, dass eine TG gerechtfertigt ist....
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Wird das schriftliche Verfahren geamäß § 128 Abs. 2 ZPO angeordnet ohne weitere Einschränkung? Dann würde ich zur TG für deinen Chef tendieren...
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Ich wiederhole mich. Es ist nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden worden. Es wurde ins schriftliche Verfahren übergegangen, nachdem ein Termin stattgefunden hat. Hier ist überhaupt kein Platz für eine fiktive Terminsgebühr.
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Ich sehe das wie Adora Belle. Ein Verhandlungstermin hat ja stattgefunden, nur ohne Anwalt. Es ist ja nicht im schriftlichen Verfahren entschieden worden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ich hab irgendwie den Termin in Gedanken verdrängt bzw. mit meinen Praxiserfahrungen durcheinander gebracht... Sorry...
Nach nochmaliger Überlegung stimme ich Adora Belle und Alice zu...Termin ohne RA, dann keine Terminsgebühr, auch wenn jetzt übergegangen wurde...
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