Kostenentscheidung I. Instanz trotzdem gültig?
Verfasst: 28.11.2014, 08:30
Hallo liebe Wissenden!
Da ich mir nicht sicher war, wo ich meine Frage hinschreiben sollte, habe ich einfach mal dieses Forum genommen.
Folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat auf Kindesunterhalt geklagt und ist in der I. Instanz unterlegen mit Kostentragungspflicht.
Wir sind dann in die II. Instanz gegangen und hier wurde vor dem OLG ein Vergleich geschlossen, welcher auch die Kostenaufhebung für beide Instanzen enthält. Da unsere Mandantin VKH hat ist das ja gut.
Nun bekam sie aber von der LJK eine Zahlungsaufforderung zur Tragung der Anwaltskosten der Gegenseite für die I. Instanz. Ich habe hier beim AG nachgehakt ( ich dachte, es wäre ein Versehen ) worauf mir der Rechtspfleger mitteilte, dass die Kostenentscheidung für die I. Instanz weiter gilt, da ein Vergleich keine Entscheidung wäre und die Kostenentscheidung der I. Instanz nur mit einer solchen aufgehoben werden kann.
Nun weiß ich nicht mehr so recht weiter...
Hat jemand von euch eine Idee, was ich weiter machen könnte oder wie ich weiter argumentieren könnte?
Ich wäre euch sehr, sehr dankbar!
Ich wünsche Euch einen schönen 1. Advent!
Da ich mir nicht sicher war, wo ich meine Frage hinschreiben sollte, habe ich einfach mal dieses Forum genommen.
Folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat auf Kindesunterhalt geklagt und ist in der I. Instanz unterlegen mit Kostentragungspflicht.
Wir sind dann in die II. Instanz gegangen und hier wurde vor dem OLG ein Vergleich geschlossen, welcher auch die Kostenaufhebung für beide Instanzen enthält. Da unsere Mandantin VKH hat ist das ja gut.
Nun bekam sie aber von der LJK eine Zahlungsaufforderung zur Tragung der Anwaltskosten der Gegenseite für die I. Instanz. Ich habe hier beim AG nachgehakt ( ich dachte, es wäre ein Versehen ) worauf mir der Rechtspfleger mitteilte, dass die Kostenentscheidung für die I. Instanz weiter gilt, da ein Vergleich keine Entscheidung wäre und die Kostenentscheidung der I. Instanz nur mit einer solchen aufgehoben werden kann.
Nun weiß ich nicht mehr so recht weiter...
Hat jemand von euch eine Idee, was ich weiter machen könnte oder wie ich weiter argumentieren könnte?
Ich wäre euch sehr, sehr dankbar!
Ich wünsche Euch einen schönen 1. Advent!