Gegenstandswert bei Rückabwicklungsansprüchen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renofix
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#1

25.11.2014, 13:41

Hallo,

wir vertreten den Insolvenzverwalter. Die Gegenseite mcht Rückabwicklungsansprüche geltend, die sie aber nicht beziffert. Wir wurden aufgefordert, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

Dies haben wir nicht gemacht, sondern erstmal die Unterlagen (Kaufverträge) vom Mandanten eingeholt. Der Gegenseite haben wir mitgeteilt, dass etwaige Ansprüche nicht bestehen, einen Tabellenforderung darstellen und zur Tabelle anzumelden wären. Es erfolgte keine weitere Reaktion und zur Tabelle wurde ebenfalls nichts angemeldet.

Nun soll ich die Sache abrechnen. Habe hier keine Anhaltspunkte, was ich für einen Gegenstandswert nehmen soll??? Auffangwert 5.000,00 €? Ich habe keine Ahnung und würde mich über Hilfe sehr freuen!

Vielen Dank!
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Anahid
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#2

25.11.2014, 14:02

Wenn Du die Kaufverträge vom Mandanten eingeholt hast, müsstest Du doch jetzt einen Wert haben, auch wenn die Gegenseite nicht selbst beziffert hat.
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#3

25.11.2014, 18:53

Lieben Dank! Also sind die Rückabwicklungsansprüche gleich hoch wie der Kaufpreis (der Eigentumswohnung), ja?
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#4

26.11.2014, 10:06

Rückabwicklung heißt doch - in Deinem Fall geht's wohl um eine Eigentumswohnung - Eigentumswohnung an den Verkäufer zurück, Geld an den Käufer zurück und dann bildet der Wert der Eigentumswohnung oder halt des bereits gezahlten Geldes (falls der Kaufpreis noch nicht komplett gezahlt wurde) den Streitwert.
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#5

26.11.2014, 10:13

Ok, danke, dann werde ich es machen!
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