Anwaltskosten als nicht erstattbarer mittelbarer Schaden

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Andy66
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#1

24.11.2014, 10:30

Hallo meine Lieben,

in einer Unfallsache lehnt die gegnerische Versicherung die Zahlung unserer Kosten ab, weil es angeblich ein mittelbarer Schaden wäre. Anspruchsteller war nicht der Halter, sondern der tatsächliche Eigentümer. Die Schadenregulierung wurde aber ansonsten ganz normal durchgeführt.

Mir ist durchaus bekannt, dass mittelbarer Schaden nicht erstattbar ist. Nach meiner Meinung liegt hier aber kein mittelbarer Schaden vor, denn der Anspruchsteller war ja aktivlegitimiert.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Anspruchsteller nicht der in den Papieren eingetragene Halter ist. Dafür gibt es viele Gründe (z.B. Fahranfänger, Wagen ist auf die Oma zugelassen). Um die Aktivlegitimation zu belegen, legen wir eine Vollmacht des Halters für den Anspruchsteller vor, die Schadensersatzansprüche geltend zu mchen. Bisher gab es bei der Übernahme der RA-Kosten keine Probleme.

Hatte das jemand von Euch schon mal?
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Anahid
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#2

24.11.2014, 10:36

Durch die Vollmacht des in den Papieren eingetragenen Halters ist die Sache doch auf jeden Fall klargestellt und damit sind auch die Kosten zu erstatten. Ich würde letzte Frist unter Klageandrohung setzen.
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Andy66
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#3

24.11.2014, 10:56

Haben wir schon probiert, die bleiben hart. :motz

Mandantin hat leider keine RS. Ich wär ja auch für Klage, aber der Chef ist noch in der Überlegungsphase.
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Anahid
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#4

24.11.2014, 12:05

Na dann lass den Chef mal überlegen. 8)
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