Gebührenteilung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

21.11.2014, 10:18

Hallo,

ich soll ein Mandat abrechnen in dem wir als Unterbevollmächtigte den Termin wahrgenommen haben. Vereinbart wurde eine Gebührenteilung. Aber was genau soll das sein? bedeutet das, dass das Mandat einfach nach dem RVG abgerechnet wird?

Gruß

Knopf
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#2

21.11.2014, 10:23

Eine normale Gebührenteilung heißt, dass alle anfallenden Gebühren zwischen dem Haupt- und Unterbevollmächtigten geteilt werden. Für Dich bedeutet das, dass Du dem Hauptbevollmächtigten eine Rechnung über die Gebühren eines Unterbevollmächtigten schickst, ausgestellt auf den Mandanten. Der Hauptbevollmächtigte muss dann eine Rechnung an Euch hinsichtlich der Teilung erstellen die Ihr, wenn der Mandant gezahlt hat, an den Hauptbevollmächtigten ausgleicht.

Zu dem Thema gibt's hier schon sehr viel im Forum mit Berechnungsbeispielen usw.
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#3

21.11.2014, 10:56

Ok
ich muss aber dennoch spezifisch unserer Angelegenheit noch weiter fragen. Es wurde zwar Gebührenteilung vereinbart, gleichzeitig schreibt der Verfahrensbevollmächtigte aber auch das keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Was bedeutet das denn nun? :/
Außerdem hat mein Chef während des Termins einen Widerrufsvergleich geschlossen welcher später von beiden Parteien akzeptiert wurde.

Mit anderen Worten, unsere Rechnung sehe so aus?!

0,65 VG, Nr. 3100, 3400 52€
1,2 TG, Nr. 3104, 3401 96€
1,0 EG, Nr. 1003 80€
Post 20 €
Netto 248€
19% 47,12€
Brutto 295,12€


Soweit korrekt das ganze? :D"
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#4

21.11.2014, 10:59

Nein, wenn der HBV schreibt, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, dann nimmst Du die 3100, 3104, 1003 zzgl. Nebenkosten, halbierst und ziehst die Steuern darauf.
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#5

21.11.2014, 11:01

Die Terminsgebühr wird auch halbiert? ._. Schule und Praxis sind 2 Hausnummern ^^"


Vielen lieben Dank :D
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#6

21.11.2014, 11:05

Was wie geteilt wird, hängt nur von der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Anwälten ab.
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#7

21.11.2014, 11:17

Check! Danke ^^
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