Gegenstandswert Wohnrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
hellojule
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 20.11.2014, 08:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

20.11.2014, 08:13

Hey ihr Lieben, ich habe eine Frage:
Wir haben für einen Mandanten eine Vereinbarung erstellt, die das Wohnrecht regelt. Jetzt möchte mein Chef, dass ich das abrechne, aber ich habe absolut keine Ahnung, was für einen Gegenstandswert ich hier zugrunde lege! Kommt da § 24 KostO zur Anwendung? Ich bin echt überfragt!
LG, hellojule
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

20.11.2014, 09:31

Du suchst aber Gebühren ab 01.08.2013? Denn seit dem 01.08.2013 gibt es die KostO nicht mehr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1154
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

20.11.2014, 09:37

vielleicht hilft dir das weiter?

http://fokus-familienrecht.blogspot.de/ ... r-ein.html

Ansonsten würde ich den Regelstreitwert nehmen (5.000,00 €). :pfeif
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Antworten