Hey ihr Lieben, ich habe eine Frage:
Wir haben für einen Mandanten eine Vereinbarung erstellt, die das Wohnrecht regelt. Jetzt möchte mein Chef, dass ich das abrechne, aber ich habe absolut keine Ahnung, was für einen Gegenstandswert ich hier zugrunde lege! Kommt da § 24 KostO zur Anwendung? Ich bin echt überfragt!
LG, hellojule
Gegenstandswert Wohnrecht
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du suchst aber Gebühren ab 01.08.2013? Denn seit dem 01.08.2013 gibt es die KostO nicht mehr.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
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vielleicht hilft dir das weiter?
http://fokus-familienrecht.blogspot.de/ ... r-ein.html
Ansonsten würde ich den Regelstreitwert nehmen (5.000,00 €).
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Ansonsten würde ich den Regelstreitwert nehmen (5.000,00 €).
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)