Guten Morgen Ihr Lieben,
brauche dringend eine Prozesskostenrisikoaufstellung bzw. RVG Rechnung.
2 Instanzen: einmal Beweiserhebung in 1 Instanz mittels SV und (+2. Alternative) und 1 Instanz, Beweiserhebung und Vgl.
könnt ihr mir da helfen ? Ich habe die E-Mail von meiner Chefin genau so erhalten... :S Momentan geht es mir nicht gut und hab schiss was falsch zu machen... Sie braucht das Ergebnis bis 10 Uhr für eine Besprechung...
ich würde sagen:
SW ist hier: 5.200.200,00 €
1,3 Verfahrengeb. ist klar
dann noch eine Einigungsgeb. aber welche 1,0 oder 1,5 ???
RVG Beweiserhebung Vgl. SEHR WICHITG
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
in Beweisverfahren ist es glaube ich die 1,5, guck mal in die Vorbemerkung 3, ich bin grad nicht in der Kanzlei
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1154
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
1,5 im Beweisverfahren, da hat Sansibar Recht.
Im selbständigen Beweisverfahren allerdings entsteht nach Nr. 1003 VV RVG die Einigungsgebühr auch in Höhe von 1,5. Dies soll Anreiz sein, das dem selbständigen Beweisverfahren normalerweise folgende Klageverfahren gar nicht erst einzuleiten, sondern sich nach dem Beweisverfahren direkt mit dem Gegner zu einigen und so die Gerichte zu entlasten.
Im selbständigen Beweisverfahren allerdings entsteht nach Nr. 1003 VV RVG die Einigungsgebühr auch in Höhe von 1,5. Dies soll Anreiz sein, das dem selbständigen Beweisverfahren normalerweise folgende Klageverfahren gar nicht erst einzuleiten, sondern sich nach dem Beweisverfahren direkt mit dem Gegner zu einigen und so die Gerichte zu entlasten.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1154
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich doch auch......steht doch dort
"Im selbständigen Beweisverfahren allerdings entsteht nach Nr. 1003 VV RVG die Einigungsgebühr auch in Höhe von 1,5"
"Im selbständigen Beweisverfahren allerdings entsteht nach Nr. 1003 VV RVG die Einigungsgebühr auch in Höhe von 1,5"
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Da steht aber nichts von selbständigem Beweisverfahren. Sicher, dass das gemeint ist?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
So richtig erschließt sich mir das nicht, was hier gemeint sein soll.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Hm, jetzt bin ich auch verunsichert - ich habe von BEweiserhebung auf Beweisverfahren geschlossen.. Aber scheint sich ja erledigt zu haben.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND