RVG Beweiserhebung Vgl. SEHR WICHITG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cadycat
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#1

14.11.2014, 08:47

Guten Morgen Ihr Lieben,

brauche dringend eine Prozesskostenrisikoaufstellung bzw. RVG Rechnung.

2 Instanzen: einmal Beweiserhebung in 1 Instanz mittels SV und (+2. Alternative) und 1 Instanz, Beweiserhebung und Vgl.

könnt ihr mir da helfen ? Ich habe die E-Mail von meiner Chefin genau so erhalten... :S Momentan geht es mir nicht gut und hab schiss was falsch zu machen... Sie braucht das Ergebnis bis 10 Uhr für eine Besprechung...

ich würde sagen:

SW ist hier: 5.200.200,00 €

1,3 Verfahrengeb. ist klar
dann noch eine Einigungsgeb. aber welche 1,0 oder 1,5 ???
sansibar
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#2

14.11.2014, 09:17

in Beweisverfahren ist es glaube ich die 1,5, guck mal in die Vorbemerkung 3, ich bin grad nicht in der Kanzlei
Grüße - sansibar
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Muschel
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#3

14.11.2014, 09:24

1,5 im Beweisverfahren, da hat Sansibar Recht.

Im selbständigen Beweisverfahren allerdings entsteht nach Nr. 1003 VV RVG die Einigungsgebühr auch in Höhe von 1,5. Dies soll Anreiz sein, das dem selbständigen Beweisverfahren normalerweise folgende Klageverfahren gar nicht erst einzuleiten, sondern sich nach dem Beweisverfahren direkt mit dem Gegner zu einigen und so die Gerichte zu entlasten.
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#4

14.11.2014, 09:28

Muschel, ich meinte mit der 1,5 die Einigungsgebühr...
Grüße - sansibar
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#5

14.11.2014, 09:30

Ich doch auch......steht doch dort

"Im selbständigen Beweisverfahren allerdings entsteht nach Nr. 1003 VV RVG die Einigungsgebühr auch in Höhe von 1,5" :wink:
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#6

14.11.2014, 09:59

Da steht aber nichts von selbständigem Beweisverfahren. Sicher, dass das gemeint ist?
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#7

14.11.2014, 10:04

Stimmt, steht dort nicht....... :pfeif
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#8

14.11.2014, 10:12

So richtig erschließt sich mir das nicht, was hier gemeint sein soll. :kopfkratz
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#9

14.11.2014, 11:09

Hm, jetzt bin ich auch verunsichert - ich habe von BEweiserhebung auf Beweisverfahren geschlossen.. Aber scheint sich ja erledigt zu haben.
Grüße - sansibar
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