beide Vergleichsgebühren in einem Verfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carrymaus
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#1

13.11.2014, 15:33

HAllo

ich habe mal eine Frage:

Wir haben ein Verfahren gewonnen. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Meine Chefin meint jetzt, dass eine 1,5 und eine 1,0 Vergleichsgebühr anfallen?

Könnte mir das bitte einmal jemand erklären? Ich verstehe das nicht so genau. Wenn ich dies im PC eingebe, faselt der etwas von einer Obergrenze.

Vielen Dank im Voraus.
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Geniesserin
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#2

13.11.2014, 15:43

Dazu brauchen wir mehr Informationen.
Was wurde eingeklagt, worüber wurde sich verglichen, gibt es einen Streitwertbeschluss und schon § 15 III RVG gelesen?
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carrymaus
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#3

13.11.2014, 15:48

Also wir haben 10.901 eingeklagt.
Verglichen wurde sich über 17.000,00 €
es gibt noch keinen Streitwertbeschluss
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#4

13.11.2014, 15:58

Hierzu gibt es unter dem Suchwort "Mehrvergleich" massig Beiträge. :wink:
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