Hallo,
ich habe eine kurze Frage, wir haben für die Mandantin gegen ihren getrenntlebenden Ehemann einen Trennungsunterhaltstitel erwirkt. Den laufenden Unterhalt zahlt er. Vier Monate Rückstand kann er angeblich nicht zahlen und will auch in die Insolvenz gehen. Mdtin will den Rückstand aber auch nicht mehr über ZV oder so geltend machen. Wie ist das bei Trennungsunterhalt im Insoverfahren. Ist der laufende Trennungsunterhalt wie der Kindesunterhalt vorrangig zu bedienen und nur der Rückstand fällt mit in die Insolvenz?
Trennungsunterhalt bei Insolvenzverfahren Gegner
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JANaturini hat geschrieben:Ist der laufende Trennungsunterhalt wie der Kindesunterhalt vorrangig zu bedienen und nur der Rückstand fällt mit in die Insolvenz?
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")