Anrechnen Widerspruchsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sanni
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#1

13.11.2014, 12:50

Hallo Zusammen,

hab hier eine "Grundsatzfrage".

Wir haben die Widerspruchsgebühr (Mahnverfahren) beim streitigen Verfahren NACH der Auslagenpauschale abgezogen und dies wird von der Gegenseite moniert. Der Streitwert ist so gering dass sich die Auslagenpauschale verringern würde :(

Es geht hier um eine "Prinzipsache"...

Kann mir jemand auf die schnelle sagen ob wir "im Recht" liegen? Bzw. wo ich dazu etwas finde?

LG
Sanni
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Liesel
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#2

13.11.2014, 13:12

http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... npauschale

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Aufl., Rn. 42 zu 7001, 7002
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Sanni
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#3

13.11.2014, 14:10

Vielen vielen Dank!!!

:D
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