Hallo Zusammen,
hab hier eine "Grundsatzfrage".
Wir haben die Widerspruchsgebühr (Mahnverfahren) beim streitigen Verfahren NACH der Auslagenpauschale abgezogen und dies wird von der Gegenseite moniert. Der Streitwert ist so gering dass sich die Auslagenpauschale verringern würde
Es geht hier um eine "Prinzipsache"...
Kann mir jemand auf die schnelle sagen ob wir "im Recht" liegen? Bzw. wo ich dazu etwas finde?
LG
Sanni
Anrechnen Widerspruchsgebühr
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... npauschale
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Aufl., Rn. 42 zu 7001, 7002
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