Eine Rechnung / Mehrwertsteuer bei Mandant geltend machen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Skyline
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#1

12.11.2014, 11:41

Hallo,

unser Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt und hat eine Firmenrechtsschutz. Die Firmenrechtsschutz hat unsere Kosten ohne Mehrwersteuer gezahlt. Jetzt müssen wir diese beim Mandanten anfordern. Kann ich von der Rechnung die -adressiert an den Mandanten- damals an die Rechtsschutz ging kann ich hiervon noch einmal eine Zweitausfertigung erstellen und den Mandanten auffordern, die Mehrwersteuer hieraus zu zahlen oder muss ich eine neue Rechnung an den Mandanten erstellen, die nur noch den Restbetrag bzw. die Mehrwertsteuer ausweist ?

:thx Vielen Dank vorab.
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Pepples
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#2

12.11.2014, 11:46

Eigentlich kriegt die RS ja nur eine Ablichtung der Rechnung, so dass es das Original ja noch geben müsste. Das kriegt dann der Mdt mit der Bitte die Mwst auszugleichen, da seine RS die nicht zahlt.
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