Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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paula08
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#1

12.11.2014, 09:59

Hallöchen,

brauche mal Eure Hilfe:

Mdt. hat sich vom Unfallort entfernt. Polizei hat Sache an Staatsanwaltschaft abgegeben. Staatsanwaltschaft hat von Klage abgesehen und Verfahren eingestellt gegen Auflage von 300,00 EUR....jetzt zur KR

4100
4104
4141 ???

noch weitere?


Vielen Dank schon einmal....
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Liesel
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#2

12.11.2014, 10:14

Wenn Auflage erfüllt und das Verfahren dann endgültig eingestellt wurde, erhälst du die 4141, sofern eine Mitwirkung durch euch stattgefunden hat.

Weitere Gebühren sind nicht angefallen - außer ggf. AE-Gebühr und Kopiekosten.
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#3

12.11.2014, 10:16

jup, waren daran beteiligt....

supi danke...

kann ich eigentlich über die Mittelgebühr hinaus gehen, da wir ja das Fahrverbot wegbekommen haben?
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#4

12.11.2014, 10:28

Hm...kommt halt auf die Umstände an. Bei einem Berufskraftfahrer z.B. würde ich vielleicht auch erhöhen, ansonsten nur, wenn der Mandant ganz dringend auf seine FE angewiesen ist.
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#5

12.11.2014, 10:29

Was heißt denn "wegbekommen"? Dass ein FV verhängt worden wäre, war zum Zeitpunkt der Einstellung rein spekulativ. Oder?
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#6

12.11.2014, 10:43

Na beim Entfernen vom Unfallort hätte es doch auf jeden Fall ein FV gegeben...jedoch hat unser Mdt. es nicht gemerkt, sehr altes Auto und Gehörschwäche, somit wurde vom FV abstand genommen und eine Auflage verhängt...
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#7

12.11.2014, 10:51

Woraus ergibt sich das? Ich kann §44 nichts dergleichen entnehmen. Es wurde von einer Anklageerhebung Abstand genommen. Was beim Verfahren rausgekommen wäre, ist offen.
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