Streitwertberechnung bei Schulvertrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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suitan
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#1

11.11.2014, 13:10

Hallo meine Lieben,
ich bräuchte dringend unsere Hilfe und zwar habe ich folgendes Problem:

Ich soll hier unsere Tätigkeit für eine Schule abrechnen, die gegen die Eltern einer ihrer Schüler vorgegangen ist, die ganze Sache ist nunmehr gerichtlich geworden und nun verlangt mein Chef von mir eine Abrechnung nach RVG. Jetzt stellt sich mir die Frage, in welcher Höhe ich denn den Streitwert bei einem Schulvertrag ansetzen muss? Ich hätte das jährliche Schulgeld genommen, verdreifacht und daraus dann die RVG Gebühren berechnet, ist das richtig so? Weiss das jemand und kann mir weiterhelfen? Danke schon mal für euere Antworten.
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Liesel
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#2

11.11.2014, 13:37

Worum ging es bzw. was wurde eingeklagt?
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#3

11.11.2014, 15:49

Die Schule hat den Schulvertrag gekündigt; die Eltern haben nunmehr die Erfüllung des Schulvertrages eingeklagt,
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#4

11.11.2014, 17:06

Ist das nicht Verwaltungsrecht?
Grüße - sansibar
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#5

12.11.2014, 12:36

Schulvertrag klingt nach Privatschule und dürfte daher kein Verwaltungsrecht sein.

Wie lange würde denn der Vertrag noch laufen?
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#6

13.11.2014, 13:33

Also wir vertreten eine private Montessori Schule, die den Eltern den Schulvertrag gekündigt hat, weil das Kind krank ist und die Schule dafür nicht ausgerichtet ist. Die Eltern haben jetzt Klage gegen die Schule eingereicht auf Weiterführung des Schulvertrages. Wie sieht es hier aus mit Dauerschuldverhältnis, also 12-facher Wert des monatlichen Schulgeldes? kann ich das zu Grunde legen?
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#7

13.11.2014, 13:59

Wenn der Vertrag noch mindestens drei Jahre laufen würde, dann der dreifache Jahresbetrag.

Alternativ kannst du ja bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung des vorläufigen SW stellen, wenn ein solcher noch nicht festgesetzt wurde.
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#8

13.11.2014, 14:19

Dankeschön, der Vertrag wäre sowieso Ende des nächsten Schuljahres ausgelaufen, den Antrag auf vorläufigen Streitwert habe ich jetzt gestellt, weil wir es eben auch nicht genau wissen :-D
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#9

13.11.2014, 14:23

suitan hat geschrieben:..., der Vertrag wäre sowieso Ende des nächsten Schuljahres ausgelaufen,
Daher hatte ich in #5 schon nachgefragt. Dann also mtl. Schulgeld x restliche Vertragslaufzeit.
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