Hallo,
in einer Arbeitssache haben wir unseren Mandanten in einer Kündigungsschutzklage vertreten und auch einen Gerichtstermin wahrgenommen. Verfahren endet durch Vergleich. Streitwert Verfahren: 10.000,00 €, Vergleich 12.000,00 € (nicht rechtshängige Ansprüche mitprotokolliert).
Meine Abrechnung sieht doch jetzt so aus oder ?
1,3 Verfahrensgeb. aus 10.000,00 €
0,8 Verfahrensgeb.(Protokollierung Einigung) aus 2.000,00 €
1,2 Terminsgebühr aus 12.000,00 € oder 10.000,00 € ?
1,0 Einigungsgebühr aus 10.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr aus 2.000,00 €
Okay so? Entsteht die Terminsgebühr jetzt aus 12.000,00 € oder 10.000,00 € ?
Verfahren Arbeitsgericht (rechtshängig /nicht rechtshäng)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der SW für die TG richtet sich danach, ob auch hinsichtlich der nicht anhängigen Ansprüche eine Erörterung erfolgte oder nur eine reine Protokollierung stattfand.
15 III müßte noch beachtet werden.
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LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Stimme zu! Prüfung § 15 III beachten und bei der TG wie Liesel sagt, kommt es darauf an ob auch über die nichtrechtshängigen Ansprüche verhandelt oder auch vor Wahrnehmung des Termins vielleicht Besprechnungen mit der Gegenseit auch über die nichtsrechtshängigen Ansprüchen stattfanden.