Hallo,
hier bin ich mal wieder. Wer kennt sich aus mit Gebühren bezüglich Abrechnung im
Verfahren mit der Dt. Rentenversicherung (ich würde mal sagen Verwaltungsrecht?)
Wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt
Ich würde hier eine Gebühr für Widerspruch und eine Gebühr für
Aussetzung der Vollziehung ansetzen.
Ist das OK?
Hilfe! Abrechnung Deutscher Rentenversicherung
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Das dürfte rein grundsätzlich kein Verwaltungsrecht sein, sondern Sozialrecht. Zum Sachverhalt wäre es nun noch wichtig zu wissen, wer auf euer Mandant ist. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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Du bist im Sozialrecht und darfst die Gebühren nach Streitwert abrechnen. Wo habt ihr den Antrag auf Aussetzung gestellt?
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Was für eine Gebühr würdest du denn für den Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung abrechnen wollen. Immerhin bietet das RVG ja einige Gebühren. Mach mal einen Vorschlag und dann können wir dir sagen, ob es richtig ist oder nicht. Meine Fragen dienten erst einmal nur zur Sachverhaltsaufklärung.
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Ich würde eine Gebühr für die Vertretung im
Widerspruchsverfahren (maximale Gebühr, aufgrund der
Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten) 11.782,50
und eine Gebühr für Antrag auf Aussetzung der
sofortigen Vollziehung (ebenfalls maximale GEbühr) 11.782,50
berechnen. Ich bin über das Progamm "rechtsanwaltsgebühren" gegangen.
Widerspruchsverfahren (maximale Gebühr, aufgrund der
Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten) 11.782,50
und eine Gebühr für Antrag auf Aussetzung der
sofortigen Vollziehung (ebenfalls maximale GEbühr) 11.782,50
berechnen. Ich bin über das Progamm "rechtsanwaltsgebühren" gegangen.
- Anahid
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Wie elise schon geschrieben hat, bist Du auch nach meiner Meinung im Sozialrecht. Die von Dir benannten Gebühren sind Gebühren im Verwaltungsrecht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.