Hilfe! Abrechnung Deutscher Rentenversicherung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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elise98de
...ist hier unabkömmlich !
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#11

10.11.2014, 12:09

Schreib doch einfach mal die Nr. aus dem VV zum RVG mit hin sowie die genaue Gebühr. (Was verstehst du unter einer Maximalgebühr?) Dann können wir das eher nachvollziehen.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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