Abrechnung Betreuung ? RVG oder Pauschale
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Hm, es ist ja keine Bestellung erfolgt. Wer soll denn die Rechnung zahlen? Den Fall hatte ich noch nicht. Akten lege ich auch erst nach Bestellung an
Danke für die Rückmeldung.paralegal6 hat geschrieben: ↑12.04.2023, 15:59Hm, es ist ja keine Bestellung erfolgt. Wer soll denn die Rechnung zahlen? Den Fall hatte ich noch nicht. Akten lege ich auch erst nach Bestellung an
Das Gericht hat mit Antragstellung eines Dritten auf Anordnung ein Aktenzeichen (XVII) vergeben und Termin anberaumt, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Unser RA wurde dazu geladen mit der Aussicht, dass er zum Berufsbetreuer bestellt wird. Im Termin stellte sich dann heraus, dass die Betreuung nicht notwendig ist und "das wars dann".
Hier kam das schon mal vor und jetzt habe ich wieder so eine Sache. Im ersten Verfahren habe ich beim Gericht nachgefragt, welche Vergütung für diesen Sachverhalt in Frage kommt und die Antwort war, dass es nicht vergütet wird. Jetzt habe ich das wieder und wollte hier mal nachfragen.
Der Aufwand war ja da...., Postbearbeitung, Aktenanlage, einlesen in den Sachverhalt, Fahrtkosten An- und Abreise, Terminswahrnehmung.... Schriftlich hat der RA allerdings nicht gemacht und auch keine Stellungnahme o.ä. abgegeben.
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Betreuervergütungen sind halt Pauschalen und werden erst ab Bestellung gezahlt. Muss Dein Chef abwägen, ob er solche Termine für lau wahrnehmen will.
Ja, schon klar, ist auch an sich kein Problem.Adora Belle hat geschrieben: ↑13.04.2023, 09:40Betreuervergütungen sind halt Pauschalen und werden erst ab Bestellung gezahlt. Muss Dein Chef abwägen, ob er solche Termine für lau wahrnehmen will.
Aber ich frage mich, ob dem (wirklich) so ist und es nicht noch "Möglichkeiten" gibt.
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Dem ist (wirklich) so. Und es gibt keine "Möglichkeiten".
Adora Belle hat geschrieben: ↑13.04.2023, 09:53Dem ist (wirklich) so. Und es gibt keine "Möglichkeiten".